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 | Allgemeine Geschäftsbedingungen | Stand: 20.11.2003 |
| Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen |
| 1. Geltungsbereich |
| Allen Vertragsabschlüssen mit Drogendetektive.com (nachfolgend DD) liegen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, die folgenden Bedingungen zu Grunde. Dies gilt auch für Einzelverträge, soweit in diesen ausdrücklich auf die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen verwiesen wird. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers binden GP nicht, es sei denn, dieses ist ausdrücklich vereinbart worden. |
| 2. Vertragsgegenstand |
| Vertragsgegenstand sind die durch DD in gesonderter Auftragsbestätigung festgeschriebenen Vertragsinhalte, basierend auf einem von DD abgegebenen Verkaufs- oder vom Käufer abgegebenen Kaufangebot. Sofern Käufer eine von DD übersandte Auftragsbestätigung nicht unverzüglich rügt, gilt der Inhalt als genehmigt, auch wenn er von vorangegangenen Angeboten abweichen sollte. |
| 3. Lieferung |
| Lieferdaten sind nur als nicht obligatorische Termine zu betrachten, ein rechtzeitig angezeigtes und unverschuldetes Überschreiten entfaltet keine Verzugswirkung. Vielmehr wird eine angemessene Nachfrist in Gang gesetzt. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Terminüberschreitungen von mehr als vier Wochen nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Erfüllung zu verweigern. Terminüberschreitungen aufgrund von höherer Gewalt und sonstiger unvorhergesehener Ereignisse, die nicht in der Sphäre von DD liegen, hat DD ebenfalls nicht zu vertreten. Unabhängig von Lieferfristen ist DD berechtigt, Bestellungen unverzüglich zu erfüllen. Teillieferungen sind zulässig, Unmöglichkeit der Lieferung hat DD nicht zu vertreten, wenn diese auf Umständen basiert, die nicht in der Sphäre von DD liegen. |
| 4. Preise |
| Listenpreise sind freibleibend. Es gelten die am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Preise. Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inkl. Der gesetzl. MwSt. von derzeit 16%. |
| 5. Zahlungsbedingungen |
| Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank und Mahnkosten in Höhe von € 7,50 berechnet. Teilzahlungen des Käufers werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und der Restbetrag auf die Hauptforderung verrechnet. Der Käufer ist zu Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Im Falle von Teillieferungen und Zahlungsverzug ist DD berechtigt, Folgelieferungen entgegen getroffener Zahlungsvereinbarung nur noch gegen Vorauskasse auszuliefern. Käufe sind per Überweisung oder per Nachnahme zu bezahlen, erst dann erfolgt die Lieferung. |
| 6. Eigentumsvorbehalt |
| Die von DD gelieferten Waren verbleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer bestehender Ansprüche im Eigentum von DD. Der Käufer ist vorbehaltlich abweichender Regelung berechtigt, die Waren weiterzuverarbeiten oder zu veräußern. Bei Weiterverarbeitung tritt die neu entstandene Sache an die Stelle der Vorbehaltssache. Im Falle der Weiterveräußerung gilt die dafür erlangte Forderung schon heute als an DD abgetreten. |
| 7. Gefahrenübergang / Versand |
| Bei Verzögerung der Übergabe aufgrund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr im Moment der Anzeige und der Möglichkeit des Versandes auf den Käufer über. Die Wahl des Versandweges obliegt grundsätzlich DD. |
| 8. Abnahme / Mängelrüge |
| Mängelrügen bezüglich der gelieferten Ware sind innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt schriftlich gegenüber DD anzuzeigen. Erfolgt eine entsprechende Rüge nicht oder nicht rechtzeitig, so gilt die erhaltene Lieferung als vertrags- oder ordnungsgemäß. Etwaige Gewährleistungsansprüche stehen dem Käufer nicht zu. |
| 9. Gewährleistung |
| Der Käufer ist in seinen Gewährleistungsrechten grundsätzlich auf Nachlieferung beschränkt. Eine Nachlieferung erfolgt unentgeltlich, soweit die gelieferten Waren die in dem Vertrag beschriebenen Produktanforderungen nicht erfüllen, die Waren noch in der von DD gelieferten Form vorliegen und die Mängel rechtzeitig angezeigt worden sind. Bei Warenlieferungen, die von Dritten erstellt und von DD nur durchgehandelt werden, gelten die Gewährleistungsrechte, die DD gegenüber dem Hersteller hat, in dem Moment der Lieferung an den Käufer als an diesen abgetreten. DD übernimmt daneben nur Gewährleistung wie oben beschrieben und für den Fall, dass der Käufer bei dem Hersteller keine Gewährleistung erlangen kann. |
| 10. Haftung |
| DD übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die auf der Verwendung vertragsgemäß gelieferter Waren beruhen. Eine Haftung für Schäden, die nicht auf grob fahrlässig oder vorsätzlichem Verhalten von DD bzw. seiner Mitarbeiter beruhen, ist ausgeschlossen. Soweit der Geschäftsabschluss auf Grund von Dritten/Herstellern getätigter Prospektangaben zustande gekommen ist, übernimmt DD keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit dieser Angaben. Eine Haftung von DD ist betragsmäßig auf das Vertragsvolumen begrenzt. |
| 11. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Teilnichtigkeit |
| Erfüllungsort ist, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, für alle Vertragsbeteiligten Rosenheim. Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute gilt Rosenheim als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Gesamtnichtigkeit dieser Allgemeinen Bedingungen.
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