Probenahme gerichtlich / MPU

Damit ein Befund gegenüber Gerichten und Behörden verwendbar ist, reicht die Laboranalyse allein nicht. Die Haarprobe muss durch eine autorisierte Person entnommen, Ihre Identität festgestellt und der Vorgang protokolliert werden. Wer das darf und wie es abläuft, steht hier.

Brauchen Sie das wirklich?

Wenn Sie den Befund nur für sich selbst möchten, genügt die private Analyse — Probenahme zuhause, kein Termin, günstiger. So läuft die private Probenahme ab. Die gerichtsverwertbare Variante brauchen Sie erst, wenn Sie den Befund vorlegen müssen.

Wer darf die Probe entnehmen?

Die Entnahme muss durch eine autorisierte Person mit Identitätsprüfung erfolgen. In Frage kommen:

  • Rechtsmediziner
  • Arzt für Verkehrsmedizinmit erforderlicher Qualifikation
  • Arzt für Betriebsmedizinmit erforderlicher Qualifikation
  • Arzt für Arbeitsmedizinmit erforderlicher Qualifikation
  • Arzt eines Gesundheitsamtesmit erforderlicher Qualifikation
  • Arzt des öffentlichen Dienstesmit erforderlicher Qualifikation
  • Arzt oder Toxikologe in einem forensisch akkreditierten Labor
  • Arzt an einer Fahreignungsbegutachtungsstelle

Den Termin organisieren Sie selbst. Wir liefern das Entnahmeset mit Protokollbogen und unser Partnerlabor führt die Analyse durch und stellt den Befund aus. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Wunschstelle geeignet ist, rufen Sie vorher an: +49 8032 180 9 500. Das kostet fünf Minuten und erspart eine ungültige Probe.

Vorgehen beim Arzt

  1. Identität feststellenBringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Ohne Identitätsprüfung ist der Befund nicht verwertbar.
  2. Entnahme unter AufsichtDie Haarprobe wird kopfnah entnommen — nicht von Ihnen selbst, sondern durch die autorisierte Person.
  3. Protokoll ausfüllenEntnahmedatum, Haarlänge, gewünschte Untersuchung und kosmetische Behandlungen werden dokumentiert und unterschrieben.
  4. Direkt ans LaborProbe und Protokoll gehen ohne Umweg über Sie ins Labor. Das ist Teil der lückenlosen Dokumentationskette.
Woran es am häufigsten scheitert

Kein Ausweis dabei. Ohne Identitätsprüfung ist die Probe wertlos.
Selbst geschnitten. Auch eine korrekt entnommene Probe zählt nicht, wenn sie nicht unter Aufsicht entnommen wurde.
Färbung verschwiegen. Kosmetische Behandlungen müssen ins Protokoll — sonst ist der Befund später anfechtbar.
Falsche Stelle gewählt. Nicht jede Arztpraxis darf das. Im Zweifel vorher anrufen.

Abstinenznachweis bei Drogen

Bei Drogenauffälligkeit wird geprüft, ob im untersuchten Zeitraum Substanzen im Haar eingelagert sind. Der abgedeckte Zeitraum ergibt sich aus der Haarlänge — man rechnet mit etwa einem Zentimeter Wachstum pro Monat.

Haarlänge Abgedeckter Zeitraum
3 cm ca. 3 Monate
6 cm ca. 6 Monate

Abstinenznachweis bei Alkohol

Für Alkohol wird der Marker EtG (Ethylglucuronid) im Haar bestimmt. EtG entsteht beim Abbau von Alkohol im Körper und wird ins Haar eingelagert — anders als Alkohol selbst, der viel zu schnell abgebaut wird.

Beim EtG-Nachweis werden üblicherweise 3 cm ab der Kopfhaut untersucht, was etwa drei Monaten entspricht. Für längere Nachweiszeiträume sind entsprechend mehrere Analysen im Abstand von einigen Monaten nötig.

Vorher klären, nicht hinterher

Wie viele Analysen Ihr Nachweiszeitraum verlangt, gibt Ihre Führerscheinstelle oder Begutachtungsstelle vor — nicht wir und nicht das Labor. Klären Sie das ab, bevor Sie die erste Analyse beauftragen. Eine Analyse zum falschen Zeitpunkt lässt sich nicht nachholen.

MPU und Abstinenznachweis

Wir führen Haaranalysen für den MPU-Zusammenhang durch — forensisch ausgewertet und gerichtsverwertbar dokumentiert. Was wir nicht anbieten, ist das Abstinenzprogramm drumherum: Wir schließen keine Abstinenzverträge, steuern keine Programme über sechs oder zwölf Monate und vergeben keine kurzfristig einbestellten Probentermine.

Verlangt Ihre Führerscheinstelle einen vollständigen Abstinenznachweis nach den CTU-Kriterien, brauchen Sie zusätzlich einen Anbieter, der das gesamte Programm über die Laufzeit dokumentiert. Geht es um eine einzelne gerichtsverwertbare Analyse, sind Sie bei uns richtig. Wir sagen Ihnen auch, wenn unsere Analyse für Ihren Fall nicht ausreicht.

Ablauf und Dauer

  1. Online bestellenSie wählen die gewünschte gerichtsverwertbare Analyse aus.
  2. Entnahmeset erhaltenMit Protokollbogen und Anleitung für die entnehmende Stelle.
  3. Termin wahrnehmenAusweis mitbringen. Die Entnahme dauert wenige Minuten.
  4. Probe geht ins LaborDirekt von der entnehmenden Stelle, mit unterschriebenem Protokoll.
  5. Befund erhaltenIn der Regel nach etwa 10 - 12  Arbeitstagen, per Express 6 - 7 Arbeitstage.

Ausgewertet wird im forensisch akkreditierten Partnerlabor per LC-MS/MS. Jeder Befund weist Messverfahren, Nachweisgrenze und den analysierten Zeitraum aus. Eine Rückstellprobe wird aufbewahrt, sodass eine Zweitanalyse möglich ist.

Weiterführende Informationen

Gerichtsverwertbare Analyse beauftragen

Forensisch akkreditiertes Partnerlabor, ab 199 €.

Zu den Analysen