Probenahme gerichtlich / MPU

Probenahme Gerichtliche Haaranalyse

Autorisierte Probenahme für einen rechtlich verwertbaren Abstinenznachweis

Damit der Abstinenznachweis mit den dazugehörigen Laboranalysen gerichtlich verwertet werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. 
Dazu muss die Haarentnahme durch eine autorisierte Person erfolgen.


Wer darf die Probenentnahme für den gerichtlich verwertbaren Abstinenznachweis durchführen?


Für gerichtlich verwertbare Befund ist die Abnahme der Haare durch den Hausarzt oder einen Allgemeinarzt ausreichend.

 

Probenahme MPU Haaranalyse

Autorisierte Probenahme für einen rechtlich verwertbaren Abstinenznachweis

Damit der Abstinenznachweis mit den dazugehörigen Laboranalysen gerichtlich verwertet werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. 
Dazu muss die Haarentnahme mit Identitätsprüfung und durch eine autorisierte Person erfolgen.

Die Haarentnahme und Identitätskontrolle für die MPU muss seit dem 01.05.2014 durch einen nachweislich qualifizierten Arzt, der an einer CTU-Fortbildung teilgenommen hat, durchgeführt werden. Bitte wenden Sie sich für die Arzt-Suche an Ihr Gesundheitsamt oder an einen Verkehrsmediziner vor Ort. 

 

Wer darf die Probenentnahme für den MPU Abstinenznachweis durchführen?
Rechtsmediziner
Arzt für Verkehrsmedizin (mit erforderlicher Qualifikation)
Arzt eines Betriebsmedizin (mit erforderlicher Qualifikation)
Arzt für Arbeitsmedizin (mit erforderlicher Qualifikation)
Arzt eines Gesundheitsamtes (mit erforderlicher Qualifikation)
Arzt des öffentlichen Dienstes (mit erforderlicher Qualifikation)
Arzt/Toxikologen in einem forensisch akkreditierten Labor
Arzt an einer Fahreignungsbegutachtungsstelle

 

Abstinenznachweis bei Drogenauffälligkeit

Bei Führerscheinverlust nach einem Drogendelikt wird immer ein Abstinenznachweis angeordnet. Je nach Schwere des Deliktes und der Vorschichte des Betroffenen wird die Dauer (6 oder 12 Monate) des Abstinenznachweises festgelegt.

Folgende Grenzwerte werden momentan in der toxikologischen Analytik angewendet:

• Cocain Gruppe: 0,1 ng/mg
• Amphetamine: 0,1 ng/mg
• Methamphetamine: 0,1 ng/mg
• Opiat Gruppe: 0,1 ng/mg
• Benzodiazepine: 0,05 ng/mg
• THC: 0,02 ng/mg

Beim Abstinenzbeleg bei Betäubungsmitteln werden kopfhautnahe Haarproben von max. 6 cm anerkannt. Dies entspricht einem maximalen Nachweisfenster von 6 Monaten. Bei Nachweis einer einjährigen Abstinenz von Betäubungsmitteln sind somit 2 nacheinander folgende Haaranalysen mit je 6 cm Haarlänge ab Kopfhaut notwendig.


Colorierte Haare (getönt, gefärbt) sind aber dann zum Abstinenzbeleg zulässig, wenn bei einem einjährigen Programm die Abstinenz für das erste halbe Jahr z.B. mit 6 cm behandeltem Haar belegt wird und die zweite Haaranalyse (Monat 7 – 12) aus unbehandeltem Haar erfolgt.

Es ergeben sich folgende Analyseanzahlen:

6 Monate = 1 Analyse mit 6 cm Haarlänge

12 Monate = 2 Analysen mit je 6 cm Haarlänge nacheinander (2.te Analyse nach 6 Monaten)

 

Abstinenznachweis bei Alkoholauffälligkeit

In den Haaren lagert sich der Alkoholmarker Ethylglucuronid (EtG) ab. Dieser ermöglicht eine Differenzierung zwischen Alkoholmissbrauch oder Normalkonsum.

Die Beurteilungskriterien für Fahreignung bei Alkoholkonsum wird nach den folgenden Werten beurteilt:

< 7 pg/mg Abstinenz
> 7-30 pg/mg sozialer Konsum
> 30 pg/mg intensiver Konsum
> 50 pg/mg Alkoholproblematik
> 100 pg/mg massiver Konsum

Aufgrund der hydrophilen Eigenschaften wird das EtG sehr schnell aus den Haaren ausgewaschen. Daher verkürzt sich der forensisch sichere Nachweiszeitraum auf 3 Monate = 3 cm Haarlänge (durchschnittliches Haarwachstum = 1cm/Monat).

Daraus ergibt sich folgende Analyseanzahl:

3 Monate= 1 Analyse mit 3 cm Haarlänge

6 Monate = 2 Analysen mit je 3 cm Haarlänge

(1.te zum Zeitpunkt X, 2.te Analyse 3 Monate später)

12 Monate = 4 Analysen mit je 3 cm Haarlänge

(1.te zum Zeitpunkt X, 2.te Analyse 3 Monate später, 3.te Analyse 6 Monate später etc.)

Für die MPU werden beim Beleg einer Alkoholabstinenz nur unbehandelte Haare anerkannt.


Auftragsabwicklung - So einfach geht's:

1. Sie bestellen die Haaranalyse online.

2. Wir schicken Ihnen alle notwendigen Dokumente für Ihren Arzt zu.

3. Drucken Sie die Dokumente aus.

4. Zusammen mit den drei Dokumenten gehen Sie zu dem ausgewählten Arzt.

 

Vorgehen beim Arzt

1. Vorlage des Personalausweises oder Passes (Arzt muss Ihre Identität bestätigen).

2. Probenentnahme unter Aufsicht (der Arzt selbst entnimmt Ihnen die Haarprobe.)

3. Der Arzt füllt das Identitätsformular entsprechend aus und unterschreibt. Dies ist gleichzeitig die Bestätigung, dass alle Angaben korrekt sind.

4. Das gewonnene Probenmaterial wird direkt vom Arzt an uns versendet.


Bearbeitungszeit im Labor

Die Laborbearbeitungszeit beträgt circa 10-12 Arbeitstage (Wochenenden und Feiertage nicht eingeschlossen).
Bei Expressanalyse wird die Untersuchung im Labor vorgezogen und dauert ca. 6-7 Arbeitstage.
Die angegebene Bearbeitungszeit verlängert sich, falls eine zusätzliche Bestätigungsanalyse durchgeführt werden muss.


Akkreditierung des Labors

Unser Partnerlabor hat eine Akkreditierung für Medizinische Labordiagnostik nach DIN EN ISO 15189:2007 und ist forensisch akkreditiert für Blutalkohol- und Betäubungsmitteluntersuchungen nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005. Diese letzte beeinhaltet die Drogen- und Alkoholuntersuchungen für forensische Zwecke und umfasst sowohl die Screeningtests als auch die Bestätigungsverfahren für Urin, Serum und Haare. Alle analytischen Schritte werden entsprechend höchsten Qualitätsstandards durchgeführt. Die Akkreditierung garantiert für Gutachter und Probanden die Gerichtsverwertbarkeit der Untersuchungsergebnisse auf Btm und Alkohol.

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FAQ

Ihre Fragen – Unsere Antworten

Alles rund um Haaranalysen, Drogentests und unsere Leistungen.

Finden Sie hier Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Haaranalysen, den Ablauf und die Ergebnisse.

Mehr im Ratgeber
8 Fragen beantwortet
Was kann mit einer Haaranalyse nachgewiesen werden?

Mit einer Haaranalyse können Drogen, Medikamente und Alkoholkonsum über mehrere Monate nachgewiesen werden. Da Haare etwa 1 cm pro Monat wachsen, ermöglicht eine 3 cm lange Haarprobe einen Rückblick von ca. 3 Monaten. Nachweisbar sind unter anderem Cannabis, Kokain, Amphetamine, Opiate sowie Alkohol über den Marker Ethylglucuronid (EtG).

Für welche Zwecke wird eine Haaranalyse benötigt?

Häufigste Anwendungsbereiche sind MPU-Verfahren zur Wiedererlangung des Führerscheins, Sorgerechtsverfahren, arbeitsrechtliche Kontrollen, behördliche Auflagen sowie private Drogentests zur Selbstkontrolle.

Wie funktioniert eine Haaranalyse?

Eine kleine Haarprobe (etwa bleistiftdick) wird möglichst nah an der Kopfhaut entnommen. Anschließend wird das Haar im Labor gewaschen und chemisch analysiert. Ergebnisse liegen nach 10 Arbeitstagen vor (Express: 6 Arbeitstage).

Wie läuft eine private Haaranalyse ab?

1. Haaranalyse bestellen → 2. Versandformular herunterladen → 3. Haarprobe entnehmen → 4. Probe & Formular einsenden → 5. Analyse → 6. Ergebnis nach 10 Tagen

Kann man eine Haaranalyse manipulieren?

Versuche, eine Haaranalyse gezielt zu beeinflussen (z. B. durch Waschen, Shampoos oder Hausmittel), führen in der Regel nicht zu einem verlässlichen Ergebnis für den Versuch der Manipulation.

Wie lange sind Drogen und Alkohol in den Haaren nachweisbar?

3 cm Haar → ca. 3 Monate | 6 cm Haar → ca. 6 Monate | 12 cm Haar → bis zu 12 Monate Nachweiszeitraum.

Kann eine Haaranalyse auch für die MPU genutzt werden?

Ja, eine Haaranalyse ist für die MPU nicht nur zugelassen, sondern wird häufig als Abstinenznachweis gefordert. Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Partnerlaboren zusammen, deren Gutachten von allen Begutachtungsstellen für Fahreignung anerkannt werden.

Ist die Analyse anonym und diskret?

Ja. Haaranalysen werden absolut vertraulich behandelt. Die Einsendung und Auswertung erfolgen anonym und verschlüsselt. Die Ergebnisse werden nur an den Auftraggeber übermittelt.