Probenahme MPU

Damit ein Abstinenznachweis für die MPU verwertet werden kann, reicht die Laboranalyse nicht. Die Haarprobe muss von einer autorisierten Person entnommen, Ihre Identität geprüft und der Vorgang protokolliert werden. Hier steht, wer das darf, welche Grenzwerte gelten und wie viele Analysen Ihr Nachweiszeitraum verlangt.

Die wichtigste Voraussetzung

Seit dem 1. Mai 2014 muss die Haarentnahme samt Identitätskontrolle für die MPU durch einen nachweislich qualifizierten Arzt mit CTU-Fortbildung erfolgen. Eine selbst entnommene Probe ist für diesen Zweck wertlos.

Für die Arztsuche wenden Sie sich an Ihr Gesundheitsamt oder an einen Verkehrsmediziner vor Ort. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Wunschstelle geeignet ist, rufen Sie vorher an: +49 8032 180 9 500. Das kostet fünf Minuten und erspart eine ungültige Probe.

Wer darf die Probe entnehmen?

  • Rechtsmediziner
  • Arzt für Verkehrsmedizinmit erforderlicher Qualifikation
  • Arzt für Betriebsmedizinmit erforderlicher Qualifikation
  • Arzt für Arbeitsmedizinmit erforderlicher Qualifikation
  • Arzt eines Gesundheitsamtesmit erforderlicher Qualifikation
  • Arzt des öffentlichen Dienstesmit erforderlicher Qualifikation
  • Arzt oder Toxikologe in einem forensisch akkreditierten Labor
  • Arzt an einer Fahreignungsbegutachtungsstelle

Abstinenznachweis bei Drogen

Nach einem Drogendelikt mit Führerscheinverlust wird in aller Regel ein Abstinenznachweis angeordnet. Wie lange er zu führen ist — 6 oder 12 Monate — richtet sich nach der Schwere des Delikts und der Vorgeschichte.

Grenzwerte in der toxikologischen Analytik

Substanzgruppe Grenzwert
Cocain-Gruppe 0,1 ng/mg
Amphetamine 0,1 ng/mg
Methamphetamine 0,1 ng/mg
Opiat-Gruppe 0,1 ng/mg
Benzodiazepine 0,05 ng/mg
THC 0,02 ng/mg

Wie viele Analysen Ihr Zeitraum verlangt

Für den Abstinenzbeleg bei Betäubungsmitteln werden kopfhautnahe Haarproben von maximal 6 cm anerkannt — das entspricht einem Nachweisfenster von sechs Monaten.

Nachweiszeitraum Analysen Haarlänge je Analyse
6 Monate 1 6 cm
12 Monate 2 nacheinander je 6 cm

Bei einem Zwölf-Monats-Programm erfolgt die zweite Analyse sechs Monate nach der ersten.

Gefärbte Haare bei Drogen

Colorierte Haare — getönt oder gefärbt — sind für den Abstinenzbeleg zulässig, wenn bei einem einjährigen Programm das erste halbe Jahr mit behandeltem Haar belegt wird und die zweite Analyse für die Monate 7 bis 12 aus unbehandeltem Haar erfolgt.

Abstinenznachweis bei Alkohol

In den Haaren lagert sich der Alkoholmarker Ethylglucuronid (EtG) ab. Er ermöglicht die Unterscheidung zwischen Abstinenz, sozialem Konsum und Alkoholmissbrauch.

Beurteilung nach EtG-Wert

EtG-Wert Beurteilung
< 7 pg/mg Abstinenz
7–30 pg/mg Sozialer Konsum
> 30 pg/mg Intensiver Konsum
> 50 pg/mg Alkoholproblematik
> 100 pg/mg Massiver Konsum

Warum bei Alkohol mehr Analysen nötig sind

EtG ist hydrophil und wird deshalb schnell aus dem Haar ausgewaschen. Der forensisch sichere Nachweiszeitraum verkürzt sich dadurch auf drei Monate, also 3 cm Haarlänge bei einem durchschnittlichen Haarwachstum von einem Zentimeter pro Monat.

Nachweiszeitraum Analysen Abstand
3 Monate 1 —
6 Monate 2 je 3 Monate
12 Monate 4 je 3 Monate
Bei Alkohol strenger als bei Drogen

Für den Beleg einer Alkoholabstinenz werden ausschließlich unbehandelte Haare anerkannt. Die Ausnahme für colorierte Haare gilt hier nicht. Nicht färben, nicht tönen, nicht blondieren, nicht dauerwellen — ab dem Zeitpunkt, an dem der Nachweiszeitraum beginnt.

Ablauf der Beauftragung

  1. Sie bestellen die Haaranalyse online.
  2. Wir schicken Ihnen alle notwendigen Dokumente für Ihren Arzt zu.
  3. Sie gehen mit dem Entnahmepaket zu dem von Ihnen gewählten Arzt.

Vorgehen beim Arzt

  1. Vorlage von Personalausweis oder Reisepass — der Arzt muss Ihre Identität bestätigen.
  2. Probenentnahme unter Aufsicht: Der Arzt entnimmt die Haarprobe selbst.
  3. Der Arzt füllt das Identitätsformular aus und unterschreibt. Das ist zugleich die Bestätigung, dass alle Angaben korrekt sind.
  4. Das Probenmaterial wird versiegelt und direkt vom Arzt an uns versendet — ohne Umweg über Sie. Das ist Teil der lückenlosen Dokumentationskette.

Bearbeitungszeit im Labor

Die Laborbearbeitung dauert etwa 10 bis 12 Arbeitstage; Wochenenden und Feiertage zählen nicht mit. Bei einer Expressanalyse wird die Untersuchung im Labor vorgezogen und dauert etwa 6 bis 7 Arbeitstage.

Die Bearbeitungszeit verlängert sich, wenn eine zusätzliche Bestätigungsanalyse erforderlich ist.

Akkreditierung des Partnerlabors

Unser Partnerlabor ist für die medizinische Labordiagnostik nach DIN EN ISO 15189 akkreditiert und forensisch akkreditiert für Blutalkohol- und Betäubungsmitteluntersuchungen nach DIN EN ISO/IEC 17025. Diese Akkreditierung umfasst Drogen- und Alkoholuntersuchungen für forensische Zwecke, und zwar sowohl die Screeningtests als auch die Bestätigungsverfahren für Urin, Serum und Haare.

Sie ist die Voraussetzung dafür, dass ein Befund von Gutachtern und Behörden als verwertbar anerkannt werden kann — über die Verwertung im Einzelfall entscheidet die anfordernde Stelle.

Weiterführende Informationen

Gerichtsverwertbare Haaranalyse beauftragen

Forensisch akkreditiertes Partnerlabor. Unsicher, wie viele Analysen Ihr Nachweiszeitraum verlangt? Rufen Sie an, bevor Sie bestellen.

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