Probenahme MPU Haaranalyse

Autorisierte Probenahme für einen rechtlich verwertbaren Abstinenznachweis

Damit der Abstinenznachweis mit den dazugehörigen Laboranalysen gerichtlich verwertet werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. 
Dazu muss die Haarentnahme mit Identitätsprüfung und durch eine autorisierte Person erfolgen.

Die Haarentnahme und Identitätskontrolle für die MPU muss seit dem 01.05.2014 durch einen nachweislich qualifizierten Arzt, der an einer CTU-Fortbildung teilgenommen hat, durchgeführt werden. Bitte wenden Sie sich für die Arzt-Suche an Ihr Gesundheitsamt oder an einen Verkehrsmediziner vor Ort. 

 

Wer darf die Probenentnahme für den MPU Abstinenznachweis durchführen?
Rechtsmediziner
Arzt für Verkehrsmedizin (mit erforderlicher Qualifikation)
Arzt eines Betriebsmedizin (mit erforderlicher Qualifikation)
Arzt für Arbeitsmedizin (mit erforderlicher Qualifikation)
Arzt eines Gesundheitsamtes (mit erforderlicher Qualifikation)
Arzt des öffentlichen Dienstes (mit erforderlicher Qualifikation)
Arzt/Toxikologen in einem forensisch akkreditierten Labor
Arzt an einer Fahreignungsbegutachtungsstelle



Abstinenznachweis bei Drogenauffälligkeit

Bei Führerscheinverlust nach einem Drogendelikt wird immer ein Abstinenznachweis angeordnet. Je nach Schwere des Deliktes und der Vorschichte des Betroffenen wird die Dauer (6 oder 12 Monate) des Abstinenznachweises festgelegt.

Folgende Grenzwerte werden momentan in der toxikologischen Analytik angewendet:

• Cocain Gruppe: 0,1 ng/mg
• Amphetamine: 0,1 ng/mg
• Methamphetamine: 0,1 ng/mg
• Opiat Gruppe: 0,1 ng/mg
• Benzodiazepine: 0,05 ng/mg
• THC: 0,02 ng/mg

Beim Abstinenzbeleg bei Betäubungsmitteln werden kopfhautnahe Haarproben von max. 6 cm anerkannt. Dies entspricht einem maximalen Nachweisfenster von 6 Monaten. Bei Nachweis einer einjährigen Abstinenz von Betäubungsmitteln sind somit 2 nacheinander folgende Haaranalysen mit je 6 cm Haarlänge ab Kopfhaut notwendig.


Colorierte Haare (getönt, gefärbt) sind aber dann zum Abstinenzbeleg zulässig, wenn bei einem einjährigen Programm die Abstinenz für das erste halbe Jahr z.B. mit 6 cm behandeltem Haar belegt wird und die zweite Haaranalyse (Monat 7 – 12) aus unbehandeltem Haar erfolgt.

Es ergeben sich folgende Analyseanzahlen:

6 Monate = 1 Analyse mit 6 cm Haarlänge

12 Monate = 2 Analysen mit je 6 cm Haarlänge nacheinander (2.te Analyse nach 6 Monaten)

 

Abstinenznachweis bei Alkoholauffälligkeit

In den Haaren lagert sich der Alkoholmarker Ethylglucuronid (EtG) ab. Dieser ermöglicht eine Differenzierung zwischen Alkoholmissbrauch oder Normalkonsum.

Die Beurteilungskriterien für Fahreignung bei Alkoholkonsum wird nach den folgenden Werten beurteilt:

< 7 pg/mg Abstinenz
> 7-30 pg/mg sozialer Konsum
> 30 pg/mg intensiver Konsum
> 50 pg/mg Alkoholproblematik
> 100 pg/mg massiver Konsum

Aufgrund der hydrophilen Eigenschaften wird das EtG sehr schnell aus den Haaren ausgewaschen. Daher verkürzt sich der forensisch sichere Nachweiszeitraum auf 3 Monate = 3 cm Haarlänge (durchschnittliches Haarwachstum = 1cm/Monat).

Daraus ergibt sich folgende Analyseanzahl:

3 Monate= 1 Analyse mit 3 cm Haarlänge

6 Monate = 2 Analysen mit je 3 cm Haarlänge

(1.te zum Zeitpunkt X, 2.te Analyse 3 Monate später)

12 Monate = 4 Analysen mit je 3 cm Haarlänge

(1.te zum Zeitpunkt X, 2.te Analyse 3 Monate später, 3.te Analyse 6 Monate später etc.)

Für die MPU werden beim Beleg einer Alkoholabstinenz nur unbehandelte Haare anerkannt.

 

Auftragsabwicklung - So einfach geht's:

1. Sie bestellen die Haaranalyse online.

2. Wir schicken Ihnen alle notwendigen Dokumente für Ihren Arzt zu.

3. Zusammen mit dem Entnahmepaket gehen Sie zu dem ausgewählten Arzt.

 

Vorgehen beim Arzt

1. Vorlage des Personalausweises oder Passes (Arzt muss Ihre Identität bestätigen).

2. Probenentnahme unter Aufsicht (der Arzt selbst entnimmt Ihnen die Haarprobe.)

3. Der Arzt füllt das Identitätsformular entsprechend aus und unterschreibt. Dies ist gleichzeitig die Bestätigung, dass alle Angaben korrekt sind.

4. Das gewonnene Probenmaterial wird versiegelt und direkt vom Arzt an uns versendet.

 

Bearbeitungszeit im Labor

Die Laborbearbeitungszeit beträgt circa 10-12 Arbeitstage (Wochenenden und Feiertage nicht eingeschlossen).
Bei Expressanalyse wird die Untersuchung im Labor vorgezogen und dauert ca. 6-7 Arbeitstage.
Die angegebene Bearbeitungszeit verlängert sich, falls eine zusätzliche Bestätigungsanalyse durchgeführt werden muss.

 

Akkreditierung des Labors

Unser Partnerlabor hat eine Akkreditierung für Medizinische Labordiagnostik nach DIN EN ISO 15189:2007 und ist forensisch akkreditiert für Blutalkohol- und Betäubungsmitteluntersuchungen nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005. Diese letzte beeinhaltet die Drogen- und Alkoholuntersuchungen für forensische Zwecke und umfasst sowohl die Screeningtests als auch die Bestätigungsverfahren für Urin, Serum und Haare. Alle analytischen Schritte werden entsprechend höchsten Qualitätsstandards durchgeführt. Die Akkreditierung garantiert für Gutachter und Probanden die Gerichtsverwertbarkeit der Untersuchungsergebnisse auf Btm und Alkohol.

Hier bestellen

 

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Probenahme MPU Haaranalyse

Autorisierte Probenahme für einen rechtlich verwertbaren Abstinenznachweis

Damit der Abstinenznachweis mit den dazugehörigen Laboranalysen gerichtlich verwertet werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. 
Dazu muss die Haarentnahme mit Identitätsprüfung und durch eine autorisierte Person erfolgen.

Die Haarentnahme und Identitätskontrolle für die MPU muss seit dem 01.05.2014 durch einen nachweislich qualifizierten Arzt, der an einer CTU-Fortbildung teilgenommen hat, durchgeführt werden. Bitte wenden Sie sich für die Arzt-Suche an Ihr Gesundheitsamt oder an einen Verkehrsmediziner vor Ort. 

 

Wer darf die Probenentnahme für den MPU Abstinenznachweis durchführen?
Rechtsmediziner
Arzt für Verkehrsmedizin (mit erforderlicher Qualifikation)
Arzt eines Betriebsmedizin (mit erforderlicher Qualifikation)
Arzt für Arbeitsmedizin (mit erforderlicher Qualifikation)
Arzt eines Gesundheitsamtes (mit erforderlicher Qualifikation)
Arzt des öffentlichen Dienstes (mit erforderlicher Qualifikation)
Arzt/Toxikologen in einem forensisch akkreditierten Labor
Arzt an einer Fahreignungsbegutachtungsstelle



Abstinenznachweis bei Drogenauffälligkeit

Bei Führerscheinverlust nach einem Drogendelikt wird immer ein Abstinenznachweis angeordnet. Je nach Schwere des Deliktes und der Vorschichte des Betroffenen wird die Dauer (6 oder 12 Monate) des Abstinenznachweises festgelegt.

Folgende Grenzwerte werden momentan in der toxikologischen Analytik angewendet:

• Cocain Gruppe: 0,1 ng/mg
• Amphetamine: 0,1 ng/mg
• Methamphetamine: 0,1 ng/mg
• Opiat Gruppe: 0,1 ng/mg
• Benzodiazepine: 0,05 ng/mg
• THC: 0,02 ng/mg

Beim Abstinenzbeleg bei Betäubungsmitteln werden kopfhautnahe Haarproben von max. 6 cm anerkannt. Dies entspricht einem maximalen Nachweisfenster von 6 Monaten. Bei Nachweis einer einjährigen Abstinenz von Betäubungsmitteln sind somit 2 nacheinander folgende Haaranalysen mit je 6 cm Haarlänge ab Kopfhaut notwendig.


Colorierte Haare (getönt, gefärbt) sind aber dann zum Abstinenzbeleg zulässig, wenn bei einem einjährigen Programm die Abstinenz für das erste halbe Jahr z.B. mit 6 cm behandeltem Haar belegt wird und die zweite Haaranalyse (Monat 7 – 12) aus unbehandeltem Haar erfolgt.

Es ergeben sich folgende Analyseanzahlen:

6 Monate = 1 Analyse mit 6 cm Haarlänge

12 Monate = 2 Analysen mit je 6 cm Haarlänge nacheinander (2.te Analyse nach 6 Monaten)

 

Abstinenznachweis bei Alkoholauffälligkeit

In den Haaren lagert sich der Alkoholmarker Ethylglucuronid (EtG) ab. Dieser ermöglicht eine Differenzierung zwischen Alkoholmissbrauch oder Normalkonsum.

Die Beurteilungskriterien für Fahreignung bei Alkoholkonsum wird nach den folgenden Werten beurteilt:

< 7 pg/mg Abstinenz
> 7-30 pg/mg sozialer Konsum
> 30 pg/mg intensiver Konsum
> 50 pg/mg Alkoholproblematik
> 100 pg/mg massiver Konsum

Aufgrund der hydrophilen Eigenschaften wird das EtG sehr schnell aus den Haaren ausgewaschen. Daher verkürzt sich der forensisch sichere Nachweiszeitraum auf 3 Monate = 3 cm Haarlänge (durchschnittliches Haarwachstum = 1cm/Monat).

Daraus ergibt sich folgende Analyseanzahl:

3 Monate= 1 Analyse mit 3 cm Haarlänge

6 Monate = 2 Analysen mit je 3 cm Haarlänge

(1.te zum Zeitpunkt X, 2.te Analyse 3 Monate später)

12 Monate = 4 Analysen mit je 3 cm Haarlänge

(1.te zum Zeitpunkt X, 2.te Analyse 3 Monate später, 3.te Analyse 6 Monate später etc.)

Für die MPU werden beim Beleg einer Alkoholabstinenz nur unbehandelte Haare anerkannt.

 

Auftragsabwicklung - So einfach geht's:

1. Sie bestellen die Haaranalyse online.

2. Wir schicken Ihnen alle notwendigen Dokumente für Ihren Arzt zu.

3. Zusammen mit dem Entnahmepaket gehen Sie zu dem ausgewählten Arzt.

 

Vorgehen beim Arzt

1. Vorlage des Personalausweises oder Passes (Arzt muss Ihre Identität bestätigen).

2. Probenentnahme unter Aufsicht (der Arzt selbst entnimmt Ihnen die Haarprobe.)

3. Der Arzt füllt das Identitätsformular entsprechend aus und unterschreibt. Dies ist gleichzeitig die Bestätigung, dass alle Angaben korrekt sind.

4. Das gewonnene Probenmaterial wird versiegelt und direkt vom Arzt an uns versendet.

 

Bearbeitungszeit im Labor

Die Laborbearbeitungszeit beträgt circa 10-12 Arbeitstage (Wochenenden und Feiertage nicht eingeschlossen).
Bei Expressanalyse wird die Untersuchung im Labor vorgezogen und dauert ca. 6-7 Arbeitstage.
Die angegebene Bearbeitungszeit verlängert sich, falls eine zusätzliche Bestätigungsanalyse durchgeführt werden muss.

 

Akkreditierung des Labors

Unser Partnerlabor hat eine Akkreditierung für Medizinische Labordiagnostik nach DIN EN ISO 15189:2007 und ist forensisch akkreditiert für Blutalkohol- und Betäubungsmitteluntersuchungen nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005. Diese letzte beeinhaltet die Drogen- und Alkoholuntersuchungen für forensische Zwecke und umfasst sowohl die Screeningtests als auch die Bestätigungsverfahren für Urin, Serum und Haare. Alle analytischen Schritte werden entsprechend höchsten Qualitätsstandards durchgeführt. Die Akkreditierung garantiert für Gutachter und Probanden die Gerichtsverwertbarkeit der Untersuchungsergebnisse auf Btm und Alkohol.

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