Haaranalyse gerichtlich – mit Drogendetektive ganz einfach
Unser Partnerlabor hat eine Akkreditierung für Medizinische Labordiagnostik nach DIN EN ISO 15189:2007 und ist forensisch akkreditiert für Blutalkohol- und Betäubungsmitteluntersuchungen nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005. Diese letzte beeinhaltet die Drogen- und Alkoholuntersuchungen für forensische Zwecke und umfasst sowohl die Screeningtests als auch die Bestätigungsverfahren für Urin, Serum und Haare. Alle analytischen Schritte werden entsprechend höchsten Qualitätsstandards durchgeführt. Die Akkreditierung garantiert für Gutachter und Probanden die Gerichtsverwertbarkeit der Haaranalyse gerichtlich auf Btm und Alkohol.
Autorisierte Probenahme für einen rechtlich verwertbaren Abstinenznachweis
Damit der Abstinenznachweis mit den dazugehörigen Laboranalysen gerichtlich verwertet werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.
Dazu muss die Haarentnahme durch eine autorisierte Person erfolgen.